Nukleare Abschreckung
Die Bedrohungslage
Das Budapester Abkommen von 1994 hat sich für die Ukraine nach der Abgabe ihrer Atomwaffen an Russland als Sicherheitsillusion erwiesen.
Bisher galt die „erweiterte nukleare Abschreckung der USA“ als fester Pfeiler der NATO -Abschreckungsstrategie.
Ziel der nuklearen Abschreckung für Europa muss es sein, dass die Führung in Moskau zu jedem Zeitpunkt zu der Überzeugung kommt, dass ein nuklearer Angriff Russlands einen angemessenen nuklearen Zweitschlag zur Folge haben würde. Nur dann wird dieser Angriff Russlands unterbleiben und nur dann kann Russland seine Atomwaffen nicht als Mittel der politischen Erpressung einsetzen.
Bei dem heutigen Abschreckungszustand der NATO ist aber nicht mehr sichergestellt, dass russische Militärplaner zu diesem Analyseergebnis kommen. Heute vor allem durch das unberechenbare Verhalten des US Präsidenten, wird der mögliche Aggressor Russland ermutigt, einen Teilangriff auf NATO-Gebiet zu wagen.
Die Abschreckung wird durch die Ungewissheiten der aktuellen US-Einsatzdoktrin und die damit verbundene mögliche Zurückhaltung der USA stark reduziert.
Das Sicherheitsbedürfnis Europas wird aber allein durch die neuen aufwachsenden konventionellen Fähigkeiten der NATO-Streitkräfte in Europa nicht mehr ausreichend erfüllt.
Zur für den Aggressor berechenbaren Abschreckung wird eine Verknüpfung zwischen konventioneller und nuklearer Einsatzfähigkeit im Rahmen der NATO-Abschreckungsstrategie unabdingbar.
Als Ergänzung zur „erweiterten nuklearen Abschreckung der USA“ wird daher eine vertraglich gesicherte europäische nukleare Abschreckungskomponente gefordert.
Die Glaubwürdigkeit einer unmittelbaren angemessenen Reaktion nach Auslösung des Beistandsartikels 5 des NATO-Vertrages zur Abschreckung Russlands vor einem Angriff auf das NATO Gebiet ist eine unabdingbare Voraussetzung.
Nur so kann wirksam ein Angriff und die folgende Eskalation der Konfliktintensität vermieden werden sowie der Frieden in Europa gesichert werden.
Aufgrund dieser Bedrohungslage ergeben sich folgende Forderungen für Deutschland und weitere Mitgliedstaaten der EU
- Das Angebot Frankreichs - als einziger verbleibender Atommacht in der EU - annehmen, um den französischen Atomwaffen als Abschreckungsmittel eine stärkere Rolle für Europa zuzuordnen. (Macron am 2.3.26:„vorgelagerte Abschreckung“) Gemeinsame Planungsgruppe D/FR und Kooperation/übungen.
- Verhandlungen zur Bildung eines gemeinsamen Europäischen nuklearen Pfeilers mit Frankreich und Großbritannien aufnehmen (Rahmen für Deutschland: Nukleare Planungsgruppe der NATO).
- Maßnahmen zur Forschung und Ausbildung auf den Gebieten der nuklearen Abschreckung.
- Eine gemeinsame Entwicklung konventioneller Ballistischer Raketen (Ariane Aerospace) als Trägersysteme mit Standorten in beiden Ländern.
- Vorwärtsdislozierung der Verbände und Abhalten von gemeinsamen Übungen zur Einsatzbereitschaft der nuklearen Abschreckungsfähigkeiten mit den drei westlichen Atommächten abstimmen und vertraglich vorbereiten.
- Weitere U-Boote für Europas Sicherheit und nukleare Teilhabe als Trägersysteme für Nuklearwaffen beschaffen.
- Die erforderlichen Finanzmittel zur Realisierung der zusätzlich erforderlichen Aufwände für das Abschreckungspotential und die Einsatzvorbereitung in den Teilhabestaaten einplanen und zeitgerecht einstellen.
- Die Verteidigung Europas durch Aufklärungs- und Unterstützungsmittel aus dem Weltraum gemeinsam gewährleisten (z.B. durch Bau und Betrieb der notwendigen Zahl von Trägerraketen Ariane 6 sowie gemeinsame Beschaffung und Betrieb militärischer Satelliten, Sensoren und Einsatzleitsysteme).